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Beweissicherung: Vorgehen und Fallunterscheidung


Beweissicherung: Vorgehen und Fallunterscheidung

Unter der Beweissicherung versteht man die Sichtung und Sicherstellung von Beweismitteln. Neben der Analyse von Fingerabdrücken, gentischen Spuren und sonstigen Hinterlassenschaften am Ermittlungsort, werden bei der Beweissicherung auch Zeugen befragt.

Das Ziel ist es, gerichtlich verwertbare Informationen zu sammeln, um Sachverhalte aufzuklären oder Schuldige für Verbrechen zu ermitteln. Experten der Polizei suchen dazu den Tatort auf und sichern Spuren. Bei einem privaten Anliegen (Treue in der Partnerschaft, Zeugensuche) kann eine Detektei den Sachverhalt aufklären und Abhilfe schaffen.

Dieser Beitrag handelt nicht von der Beweissicherung im Bauwesen.
In diesem Fall benötigt man einen Sachverständigen, der durch Dokumentation des Bauvorgangs beweisen kann, dass keine Schäden und damit verbundene Kosten beim Nachbar entstanden sind – dazu mehr unter der Google Suche (LINK).

Vorgehen bei der Beweissicherung

Die Beweise lassen sich bei der Beweissicherung klassifizieren, dazu gehören Sachbeweise (bspw. Fingerabdruck), Personenbeweise (Zeugenaussage) und mittlerweile sicherlich auch digitale Hinterlassenschaften (bspw. Facebook Äußerung, Blogbeitrag etc.).

Ein Tatort weist in aller Regel einige Hinterlassenschaften auf. Je nach Ort sind das Schriftstücke, Kippen, Fußspuren, Fingerabdrücke, Blut usw. Durch unterschiedliche Analysen (DNA, Fingerabdrücke, etc.) lassen sich möglicherweise Rückschlüsse auf die Rolle beteiligter Personen ziehen. Bei einem konkreten Verdacht kann dadurch zudem die Schuld oder Unschuld eines Verdächtigen bewiesen werden.

  • Diese Mühe könnte man sich jedoch beinahe ersparen, denn vielleicht wurde der Verdächtige durch die Videoüberwachung des betreffenden Gebäudes oder einem Nebengebäude erfasst.
  • Weitere Informationsquellen gibt es natürlich ebenfalls, dazu gehören: Erfassung von Standortdaten von Mobiltelefonen, Analyse der Internetaktivität einzelner Verdächtiger etc.

In Zeiten des Internets gibt es natürlich noch viele weitere Möglichkeiten bestimmte Personen auszuspionieren. Laut den Medienberichten ist die Überwachung durch Geheimdienste unvermeidlich, möchte man das Internet weiter nutzen.

Und der Schluss liegt nahe, dass die deutschen Behörden ebenfalls Zugriff auf das/ einen Teil der erhobenen Daten haben oder bereits ausreichende eigene erheben. Somit könnten soziale Profile, Äußerungen in öffentlichen Foren oder die Kommunikation mit Dritten längst Teil der Beweissicherung sein.

Man muss eigentlich nur den richtigen Leuten die richtigen Fragen stellen, leicht gesagt, schwer in die Tat umgesetzt. Aber Befragungen können, wenn sie professionell ausgeführt sind, Zeit sparen. Problematisch wird die Situation nur, wenn der Sachverhalt weit in der Vergangenheit liegt. Die Suche nach Zeugen ist dann komplizierter und damit auch langwieriger.

Interpretation

Nicht immer ist die Sachlage klar und es liegen auseichende Beweise vor. In solchen Fällen machen sich erfahrene Ermittler bezahlt, die Hinweise zu einer Spur verdichten können. Denn vor Gericht zählt zunächst die Unschuldsvermutung, „Im Zweifel für den Angeklagten“.

Und so wird auch die Beweissicherung ausgeführt: Neutral und unbefangen werden Spuren zum Tatsachenhergang gesucht, die die Verdachtsperson belasten oder entlasten.

Fallunterscheidung

Falls Sie noch Hilfestellung über die nächsten Schritte benötigen, könnte Ihnen diese Fallunterscheidung möglicherweise helfen.

Sollten Sie Opfer eines Verbrechens geworden sein, sollten Sie umgehend die Polizei einschalten. Die Polizei wird sich um Ihre Sicherheit kümmern.

  • Versuchen Sie so wenig Spuren wie möglich zu verunreinigen, bspw. durch Anfassen von Tatgegenständen.
  • Nach Eintreffen der Polizei werden, je nach Sachlage und Schwere des Verbrechens, Maßnahmen zur Aufklärung eingeleitet.

Bei der polizeilichen Beweissicherung gibt es spezielle Verbände, die je nach Schwere und Größe des Falles zum Einsatz kommen. Dazu zählen der BeSi | Beweissicherungstrupp, der BeDo | Beweis- und Dokumentationstrupp oder die BFHu | Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft.

Drohendes Verbrechen

Sollten Sie eine Vermutung über ein mögliches Verbrechen hegen, sollten Sie zunächst die Polizei einschalten. So können präventive Maßnahmen helfen Sach- und Personenschaden zu vermeiden.

Sind Ihre Verdachtsmomente privater Natur (bspw. Treue in der Beziehung), wird die Polizei keine Ermittlungen einleiten, da keine Straftat vorliegt.