Bevor man eine Überwachungskamera installiert, sollte man sich mit den rechtlichen Grundlagen auseinander setzen. Wir informieren im Folgenden über
Videoüberwachung, rechtliche Grundlagen und technische Lösungen.
Von besonderer Bedeutung sind
Überwachungssysteme für Unternehmen, deren Produkte oder immateriellen Güter für Einbrecher interessant sein könnten. Anders als bei privaten Anwesen geht es hier im Einbruchsfall schnell um Millionenbeträge, weshalb sich die Installation eines Sicherheitssystems in den meisten Fällen schnell rentiert.
Nicht zuletzt können mobile Videokameras auch der Beweissicherung bei Delikten dienen. Besonders in diesem Fall müssen jedoch immer die rechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Da Videoüberwachung in vielen Fällen die Persönlichkeitsrechte von Personen berührt, sollten Sie sich im Vorfeld genau über die juristische Zulässigkeit aller geplanten Maßnahmen informieren.
Grundsätzlich wird bei der Rechtsprechung zum Thema Videoüberwachung zwischen der staatlichen Überwachung von öffentlich zugänglichen Orten und der privaten Überwachung von Anwesen oder Wertgegenständen unterschieden. Die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen zur visuellen Überwachung ist Gegenstand verschiedener Gesetze, zu den wichtigsten gehören das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie die verschiedenen Landesdatenschutzgesetze. Auch das Grundgesetz muss im Sinne des Grundrechts auf freie Persönlichkeitsentfaltung berücksichtigt werden.
Privatpersonen sollten sich auf alle Fälle diese Fragen stellen:
Unternehmer sollten sich vor der Installation diese Fragen stellen:
Privatpersonen sollten vor der Installation eines Videosystems vor allem prüfen, ob sowohl Rechtmäßigkeit als auch Verhältnismäßigkeit der Maßnahme gegeben sind. Die optische Überwachung des privaten Umfelds ist grundsätzlich zulässig, darf aber weder in die Persönlichkeitsrechte Fremder eingreifen noch öffentlich zugängliche Bereiche wie Fußwege berühren. Wenn Sie Ihr Grundstück überwachen möchten, sollten Sie also darauf achten, dass keinesfalls Bereiche des Nachbars zu sehen sind.
Zudem ist wichtig, dass alle sich auf Ihrem Grundstück aufhaltenden Personen (beispielsweise Gärtner und Reinigungskräfte, aber auch Familienangehörige) der Videoüberwachung ausdrücklich zustimmen. Die Verhältnismäßigkeit der Überwachung ist von Ihnen durch eine Abwägung der Maßnahme selbst zu prüfen. Zu hinterfragen ist, ob andere Maßnahmen nicht gegebenenfalls ausreichend sind, zum Beispiel die Installation einer Alarmanlage.
Die Überwachung eines Betriebsgeländes durch Unternehmen stellt einen Sonderfall der Rechtsprechung dar. Es handelt sich dabei zwar genau genommen um einen privaten Bereich, die Videoüberwachung muss aber betrieblich geregelt sein und im Interesse aller Beteiligten auf die unbedingt notwendigen Bereiche beschränkt werden.
Weiterführende Informationen:
Dank der rasanten technischen Entwicklung der letzten Jahre haben sich auch die Methoden zur Videoüberwachung von privaten und betrieblichen Anwesen stark verändert. Mithilfe digitaler oder netzwerkfähiger Rekorder ist es heutzutage kein Problem mehr, über sehr lange Zeiträume Videomaterial aufzuzeichnen und zu speichern.
Wenn Sie Ihre eigenen vier Wände komplett neu mit einem Sicherheitssystem ausstatten möchten, macht der Kauf eines Komplettsets Sinn. Vollständige Sets beinhalten sowohl Kameras als auch entsprechende Monitore und Docking-Stationen zur drahtlosen Übertragung von Bildmaterial.
Wer beim Schutz der eigenen vier Wände auf Nummer sicher gehen möchte, der installiert gleich ein ganzes Überwachungssystem, welches alle Eventualitäten abdeckt. Der große Markt für Sicherheitstechnik bietet zahlreiche Möglichkeiten, den eigenen Besitz hinreichend gegen Eindringen zu schützen. Die meisten Komplettsysteme arbeiten mit Kombinationen aus verschiedenen Technologien.
Im Bereich der Spionage- und Überwachungstechnik sind dank der heutigen technischen Möglichkeiten der Kreativität keine Grenzen gesetzt. Vor allem bei Abhörtechniken und der GPS Ortung sollten Sie sich jedoch im Vorfeld umfassend über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren. Denn die Audio- oder Videoüberwachung anderer Personen greift in vielen Fällen in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen ein und kann strafbar sein.
Wenn Sie in Betracht ziehen, Videoüberwachung im eigenen Haus oder im Unternehmen einzuführen, sollten Sie sich kompetente Beratung durch einen My-Detektei einholen. Neben den Kenntnissen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen, können Sie auch von Erfahrungen über die Installation der Videokameras profitieren. Außerdem stellt die Videoüberwachung nur ein Rädchen im Sicherheitskonzept dar, My-Detektei kann Sie beraten und bei der technischen Umsetzung behilflich sein.