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Videoüberwachung: Überwachungstechnik und –systeme


Technik rund um das Thema Videoüberwachung und Sicherheit ist Jahr für Jahr begehrter, die Branche liegt mit Wachstumsraten im zweistelligen Bereich weit über dem Durchschnitt.

Bevor man eine Überwachungskamera installiert, sollte man sich mit den rechtlichen Grundlagen auseinander setzen. Wir informieren im Folgenden über Videoüberwachung, rechtliche Grundlagen und technische Lösungen.

Von besonderer Bedeutung sind Überwachungssysteme für Unternehmen, deren Produkte oder immateriellen Güter für Einbrecher interessant sein könnten. Anders als bei privaten Anwesen geht es hier im Einbruchsfall schnell um Millionenbeträge, weshalb sich die Installation eines Sicherheitssystems in den meisten Fällen schnell rentiert.

Nicht zuletzt können mobile Videokameras auch der Beweissicherung bei Delikten dienen. Besonders in diesem Fall müssen jedoch immer die rechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Da Videoüberwachung in vielen Fällen die Persönlichkeitsrechte von Personen berührt, sollten Sie sich im Vorfeld genau über die juristische Zulässigkeit aller geplanten Maßnahmen informieren.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Grundsätzlich wird bei der Rechtsprechung zum Thema Videoüberwachung zwischen der staatlichen Überwachung von öffentlich zugänglichen Orten und der privaten Überwachung von Anwesen oder Wertgegenständen unterschieden. Die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen zur visuellen Überwachung ist Gegenstand verschiedener Gesetze, zu den wichtigsten gehören das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie die verschiedenen Landesdatenschutzgesetze. Auch das Grundgesetz muss im Sinne des Grundrechts auf freie Persönlichkeitsentfaltung berücksichtigt werden.

Privatpersonen sollten sich auf alle Fälle diese Fragen stellen:

  • Ist der überwachte Bereich nur mein Grundstück oder betrifft es auch öffentliche Bereiche oder des Nachbars? (Gehweg)
  • Haben Sie einen Hinweis angebracht?
  • Sind alle Bediensteten in die Videoüberwachung eingeweiht?
  • Sind die aufgezeichneten Informationen für andere nicht zugänglich aufbewahrt?
  • Werden die Videobänder in regelmäßigen Abschnitten gelöscht?

Unternehmer sollten sich vor der Installation diese Fragen stellen:

  • Wo findet die Überwachung statt, auf Firmengelände (bspw. Lager) oder betrifft es die Videoüberwachung von Mitarbeitern?
  • Haben Sie das Einverständnis aller Beteiligten bzw. ist der Sachverhalt in der Betriebsvereinbarung geregelt?
  • Ist die Videoüberwachung wirklich notwendig oder kann auch auf anderem Weg der Schutz gewährleistet werden?
  • Gibt es begründeten Verdacht oder liegt eine Straftat vor?

Lesen Sie mehr über die rechtlichen Rahmenbedingungen. Weiterlesen...

Privatpersonen sollten vor der Installation eines Videosystems vor allem prüfen, ob sowohl Rechtmäßigkeit als auch Verhältnismäßigkeit der Maßnahme gegeben sind. Die optische Überwachung des privaten Umfelds ist grundsätzlich zulässig, darf aber weder in die Persönlichkeitsrechte Fremder eingreifen noch öffentlich zugängliche Bereiche wie Fußwege berühren. Wenn Sie Ihr Grundstück überwachen möchten, sollten Sie also darauf achten, dass keinesfalls Bereiche des Nachbars zu sehen sind.

Zudem ist wichtig, dass alle sich auf Ihrem Grundstück aufhaltenden Personen (beispielsweise Gärtner und Reinigungskräfte, aber auch Familienangehörige) der Videoüberwachung ausdrücklich zustimmen. Die Verhältnismäßigkeit der Überwachung ist von Ihnen durch eine Abwägung der Maßnahme selbst zu prüfen. Zu hinterfragen ist, ob andere Maßnahmen nicht gegebenenfalls ausreichend sind, zum Beispiel die Installation einer Alarmanlage.

Die Überwachung eines Betriebsgeländes durch Unternehmen stellt einen Sonderfall der Rechtsprechung dar. Es handelt sich dabei zwar genau genommen um einen privaten Bereich, die Videoüberwachung muss aber betrieblich geregelt sein und im Interesse aller Beteiligten auf die unbedingt notwendigen Bereiche beschränkt werden.

Weiterführende Informationen:

  • § 6b Bundesdatenschutzgesetz: Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen. zu www.dejure.org

Überwachungssysteme

Dank der rasanten technischen Entwicklung der letzten Jahre haben sich auch die Methoden zur Videoüberwachung von privaten und betrieblichen Anwesen stark verändert. Mithilfe digitaler oder netzwerkfähiger Rekorder ist es heutzutage kein Problem mehr, über sehr lange Zeiträume Videomaterial aufzuzeichnen und zu speichern.

Überachungssysteme

Wenn Sie Ihre eigenen vier Wände komplett neu mit einem Sicherheitssystem ausstatten möchten, macht der Kauf eines Komplettsets Sinn. Vollständige Sets beinhalten sowohl Kameras als auch entsprechende Monitore und Docking-Stationen zur drahtlosen Übertragung von Bildmaterial.

  • Hochwertige, einzelne Überwachungskameras sind bereits ab rund 50 € zu haben, je nach Ausstattung und Bildqualität können Sie aber auch deutlich über 100 € ausgeben. Komplettsysteme mit Rekordern und mehreren Kameras sind deutlich teurer, für rund 1000 € bekommen Sie aber auch in diesem Segment qualitativ hochwertige Produkte.

Wer beim Schutz der eigenen vier Wände auf Nummer sicher gehen möchte, der installiert gleich ein ganzes Überwachungssystem, welches alle Eventualitäten abdeckt. Der große Markt für Sicherheitstechnik bietet zahlreiche Möglichkeiten, den eigenen Besitz hinreichend gegen Eindringen zu schützen. Die meisten Komplettsysteme arbeiten mit Kombinationen aus verschiedenen Technologien.

  • Eine Alarmanlage hilft Einbrecher abzuschrecken und löst Alarm aus, sobald ein Fenster zu Bruch geht, ein Bewegungsmelder aktiviert wird etc.
  • Sinnvoll ist deshalb das Anbringen von Bewegungssensoren in besonders sensiblen Bereichen, beispielsweise im Eingangsbereich oder in Räumen mit Wertgegenständen. Diese können per Funk mit dem Netzwerk gekoppelt werden und umgehend Alarm auslösen.
  • In Kombination mit einer flächendeckenden Videoüberwachung lässt sich ein sehr hohes Maß an Sicherheit gewährleisten.
  • Private Wachdienste können das Sicherheitskonzept abrunden. Durch regelmäßige Kontrollgänge oder Fahren und selbstverständlich einem Einsatz bei Aktivierung Ihrer Alarmanlage, wird noch mehr Sicherheit gewährleistet.

Im Bereich der Spionage- und Überwachungstechnik sind dank der heutigen technischen Möglichkeiten der Kreativität keine Grenzen gesetzt. Vor allem bei Abhörtechniken und der GPS Ortung sollten Sie sich jedoch im Vorfeld umfassend über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren. Denn die Audio- oder Videoüberwachung anderer Personen greift in vielen Fällen in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen ein und kann strafbar sein.

Weitere Überwachungstechnik. Weiterlesen...

  • Rund um das Thema Abhörtechnik können Sie viele technisch ausgereifte Produkte zu erschwinglichen Preisen im Fachhandel kaufen. Von Telefon-Abhörsendern über Mikro-Raumsendern bis zu USB-Keyloggern wird vor allem im Internet eine breite Palette an Artikeln angeboten.
  • Ein GSM-Abhörgerät können Sie beispielsweise kinderleicht in einem zu überwachenden Raum anbringen und dann von überall auf der Welt in Echtzeit auf die Audioaufzeichnungen zugreifen. Die Technologie funktioniert in jedem GSM System und kann sogar Flüstergespräche gut verständlich aufzeichnen. Zum Mithören muss einfach die entsprechende Rufnummer des Systems gewählt werden, ein handelsübliches Telefon ist dafür vollkommen ausreichend.
  • Wenn Sie Ihr Fahrzeug oder einen anderen wertvollen Gegenstand kontinuierlich überwachen möchten, macht das Anbringen eines GPS-Senders Sinn. Dieser kann Ihnen auf Funkanfrage zu jedem Zeitpunkt den exakten Standort mitteilen.

Hilfe durch My-Detektei

Wenn Sie in Betracht ziehen, Videoüberwachung im eigenen Haus oder im Unternehmen einzuführen, sollten Sie sich kompetente Beratung durch einen My-Detektei einholen. Neben den Kenntnissen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen, können Sie auch von Erfahrungen über die Installation der Videokameras profitieren. Außerdem stellt die Videoüberwachung nur ein Rädchen im Sicherheitskonzept dar, My-Detektei kann Sie beraten und bei der technischen Umsetzung behilflich sein.