Der Einsatz von Privatdetektiven zum Zwecke der Mitarbeiterüberwachung ist an strenge Regeln gebunden.
Diese wurden vom Gesetzgeber gefasst, um Willkürmaßnahmen von Vorgesetzten gar nicht erst aufkommen zu lassen.
Daneben soll auch die so genannte "Bespitzelung" von Mitarbeitern nicht erlaubt sein, denn auch Angestellte genießen einen entsprechenden Schutz nach dem Persönlichkeitsrecht.
Einer seriösen und professionell agierenden Detektei sind diese Voraussetzungen sehr wohl bewusst.
Den besonders ausgebildeten und erfahrenen Detektiven von My-Detektei ist daher natürlich bekannt, wann und wie sie ihre Mitarbeiterüberwachung vornehmen dürfen.
Liegt einer dieser Kriterien nicht vor und wird die Maßnahme dennoch durchgeführt, so ist diese rechtswidrig. Zudem können die Mitarbeiter entsprechende Schadensersatzforderungen an das Unternehmen stellen.
Sind die Voraussetzungen für den Einsatz erfüllt, übernimmt der professionelle Detektiv die Ermittlungen.
Insbesondere wenn sich die Mitarbeiter Krankheiten vortäuschen und möglicherweise anderweitig gegen Entgelt arbeitstechnische Aufgaben übernehmen, bei konkrete Verdacht (Tatsachen) auf Diebstählen, Betrugshandlungen oder exemplarisch auch Geheimnisverrat sind die bundesweit agierenden Detektive von My-Detektei oftmals eine probate Lösung, um weiteren Schaden von dem Unternehmen abzuwenden.
Unter diesen Umständen werden die Detektive beispielhaft in den Betrieb eingeschleust, um durch eigene Beobachtungen die gerichtsverwertbaren Beweise vorzulegen und den Mitarbeiter zu überführen.
Doch auch Observationen abseits des Arbeitsplatzes unter den rechtlichen Gegebenheiten sind wirksame Mittel, um den Mitarbeitern eine schwerwiegende Verfehlung nachzuweisen.
Die Spielarten der Wirtschaftskriminalität sind vielfältig. Ob nun Internetkriminalität, Korruption oder Bestechung und Diebstahl - die Detektive von My-Detektei recherchieren diskret und bieten bestmögliche Lösungen im Sinne der Mandanten an.