Wir stellen Hintergrundinformationen vor, wie man sich bei einer
Bedrohung verhalten sollte. Denn im Gegensatz zu einer Erpressung hat der Täter meist nichts in der Hand und die Rechtsprechung ist auf Ihrer Seite.
Zunächst sollte man eine Art Protokoll über die Vorfälle anfertigen. Eine solche Sammlung von Aufzeichnungen könnte im Falle einer
Strafverfolgung der Polizei oder für zivilrechtliche Belange einem Anwalt helfen, den Sachverhalt zu erfassen.
Selbstverständlich sollten alle Dokumente, die beweisen, dass gedroht worden ist, aufbewahrt werden. Falls nicht klar ist, von wem der anonyme Brief oder die Email kommt, sollten man das Dokument von eigenen Verunreinigungen rein halten. Es sollte nach Möglichkeit nicht mehr angefasst werden.
Was können Sie tun, wenn Sie betroffen sind? An dieser Stelle weisen wir darauf hin, dass dieser Artikel keinen anwaltlichen Rat ersetzt.
Im StGB (§ 241 ) ist eine strafbare Bedrohung definiert als Bedrohung einer Person mit einem gegen ihn oder Angehörige gerichteten Verbrechen – also etwa Mord, Körperverletzung, Sachbeschädigung – oder mit der Vortäuschung des Wissens, dass gegen eine Person ein solches Verbrechen geplant ist. Bestraft wird eine solche Tat mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe.
Wenn Sie Ihre Sicherheit bedroht sehen und die Polizei aus irgendwelchen Gründen keine Möglichkeit hat, um gegen die Bedrohung vorzugehen, können Sie einen
Privatdetektiv einschalten. Die Kosten hierfür müssten Sie allerdings selbst tragen.
Eventuell kann Ihnen ein Teil der Kosten oder gar die Gesamtsumme zurückerstattet werden
, wenn der Täter durch die Ermittlung mit Hilfe eines Privatdetektives nachweislich überführt werden konnte.
Im Folgenden finden Sie Antworten auf häufige Fragestellungen im Zusammenhang mit Bedrohungen.
Bei Drohungen sollte man konsequent reagieren und den Rechtsstreit nicht scheuen. Denn wenn man einmal signalisieren, dass man sich nicht „wehren“ wird, nehmen die Bedrohungen oft zu.
Es macht keinen Unterschied, ob man am Arbeitsplatz direkt oder sonst irgendwo bedroht wird. Die Rechtsprechung im Strafgesetzbuch § 241 ist eindeutig, nehmen Sie Ihr Recht wahr.
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