Kontaktieren Sie uns:
kontakt@my-detektei.com
Für Sie vor Ort im Einsatz:
24 Stunden / 7 Tage
Wirtschafts- und Privatdetektive
für Sie vor Ort im Einsatz.
  • Wählen Sie bitte eine größere Stadt in Ihrer Nähe.
  • Was soll ermittelt werden?

  • Suchen

Bedrohung – Was tun bei Drohungen?


Werden Sie bedroht und fühlen sich nicht mehr sicher? Oft sind es einstige Freunde, die aufgrund von offenen Schulden, gescheiterten Beziehungen oder Ähnlichem, Bedrohungen aussprechen.

Kabelenden

Wir stellen Hintergrundinformationen vor, wie man sich bei einer Bedrohung verhalten sollte. Denn im Gegensatz zu einer Erpressung hat der Täter meist nichts in der Hand und die Rechtsprechung ist auf Ihrer Seite.

Zunächst sollte man eine Art Protokoll über die Vorfälle anfertigen. Eine solche Sammlung von Aufzeichnungen könnte im Falle einer Strafverfolgung der Polizei oder für zivilrechtliche Belange einem Anwalt helfen, den Sachverhalt zu erfassen.

Fertigen Sie ein Protokoll mit diesen Inhalten an:

  • Wer bedroht Sie und welche Gründe vermuten Sie dahinter? In welcher Beziehung stehen Sie zu dem Täter?
  • Mit welchem Übel wurde Ihnen gedroht (geht es um Leib und Leben oder um Sachbeschädigung – etwa das Auto zu zerkratzen, etc.)?
  • Haben Sie Belege für die Bedrohung? Gibt es Zeugen oder Schriftliches?

Selbstverständlich sollten alle Dokumente, die beweisen, dass gedroht worden ist, aufbewahrt werden. Falls nicht klar ist, von wem der anonyme Brief oder die Email kommt, sollten man das Dokument von eigenen Verunreinigungen rein halten. Es sollte nach Möglichkeit nicht mehr angefasst werden.

Nächsten Schritte – Sicherheit geht vor!

Was können Sie tun, wenn Sie betroffen sind? An dieser Stelle weisen wir darauf hin, dass dieser Artikel keinen anwaltlichen Rat ersetzt.

  1. Je nach Schwere der Bedrohung sollten Sie sofort die Polizei aufsuchen oder telefonisch kontaktieren (Rufnummer Notruf in Deutschland 110, europaweit 112).
  2. Bei akuter Gefahr schützen Sie sich. Das kann etwa dadurch erfolgen, indem Sie Freunde aufsuchen, zur Polizei gehen oder Personenschutz anfordern, zumindest bis die Polizei Schritte unternehmen kann.
  3. Alle Unterlagen, Indizien und Beweise für den Sachverhalt sammeln und dokumentieren. Schreiben Sie sich auch alles auf, das Sie nicht beweisen können, was Ihnen im Zusammenhang mit der Bedrohung jedoch auffällt. Schreiben Sie alles minutengenau auf.

Das Recht ist auf Ihrer Seite – Bedrohung im StGB

Im StGB (§ 241 ) ist eine strafbare Bedrohung definiert als Bedrohung einer Person mit einem gegen ihn oder Angehörige gerichteten Verbrechen – also etwa Mord, Körperverletzung, Sachbeschädigung – oder mit der Vortäuschung des Wissens, dass gegen eine Person ein solches Verbrechen geplant ist. Bestraft wird eine solche Tat mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe.

Personenschutz – durch eine Detektei

Wenn Sie Ihre Sicherheit bedroht sehen und die Polizei aus irgendwelchen Gründen keine Möglichkeit hat, um gegen die Bedrohung vorzugehen, können Sie einen Privatdetektiv einschalten. Die Kosten hierfür müssten Sie allerdings selbst tragen.

Eventuell kann Ihnen ein Teil der Kosten oder gar die Gesamtsumme zurückerstattet werden , wenn der Täter durch die Ermittlung mit Hilfe eines Privatdetektives nachweislich überführt werden konnte.

Bedrohung FAQ

Im Folgenden finden Sie Antworten auf häufige Fragestellungen im Zusammenhang mit Bedrohungen.

Sie werden vom Expartner bedroht oder gestalked - was sollten Sie tun? Weiterlesen...

Bei Drohungen sollte man konsequent reagieren und den Rechtsstreit nicht scheuen. Denn wenn man einmal signalisieren, dass man sich nicht „wehren“ wird, nehmen die Bedrohungen oft zu.

  • Folgen Sie den oben genannten nächsten Schritten. Zusätzlich sollten Sie einen Anwalt hinzuziehen und prüfen, ob ein Annäherungsverbot umgesetzt werden kann. Das kann in Form einer einstweiligen Verfügung geschehen, die Sie beim Gericht beantragen können.
  • Das Gericht kann mit Hilfe einer solchen Verfügung es dem Expartner verbieten, sich Ihnen bis auf eine bestimmte Distanz zu nähern oder Kontakt via Telefon, Internet oder über Dritte mit Ihnen aufzunehmen.
  • Dieses Vorgehen kann u.U. effektiver sein als die strafrechtliche Verfolgung des Stalkings. Denn Stalking ist nur schwer als solches nachweisbar und es muss Ihnen aus dem Stalking ein gesundheitlicher Schaden erwachsen sein oder Ihre Lebensgestaltung müsste sonst schwerwiegend beeinträchtigt sein, um den Täter bestrafen zu können.

Bedrohung in der Arbeit was sollte man tun? Weiterlesen...

Es macht keinen Unterschied, ob man am Arbeitsplatz direkt oder sonst irgendwo bedroht wird. Die Rechtsprechung im Strafgesetzbuch § 241 ist eindeutig, nehmen Sie Ihr Recht wahr.

  • Folgen Sie den oben genannten Schritten und schalten Sie zusätzlich zu den Behörden noch den Arbeitgeber ein. Wenn es Ihr Arbeitgeber selbst ist, können Sie sich ggf. an eine Gewerkschaft oder den Betriebsrat wenden.
  • Sie sollten auf alle Fälle einen Anwalt für Arbeitsrecht einschalten. Er kann den Fall prüfen und entscheiden, welches Handeln angemessen ist und welche rechtlichen Rahmenbedingungen für Sie gelten.
  • Ob es sich bei dem Täter um einen Kollegen oder Chef handelt – sprechen Sie mit dem Anwalt für Arbeitsrecht, ob Sie nicht Ihr Arbeitsverhältnis fristlos kündigen sollten. Das können Sie schriftlich per Einschreiben tun, indem Sie Ihre Gründe (die Drohung Ihres Chefs oder Kollegen) in dem Brief darlegen und mitteilen, dass Ihnen unter diesen Umständen eine Fortsetzung Ihrer Arbeit nicht zugemutet werden kann.
  • Fordern Sie in diesem Brief ggf. auch Schadensersatz sowie das ausstehende Gehalt ein und klagen Sie ggf. vor dem Arbeitsgericht. Wenn Ihr Chef der Täter ist, fordern Sie ihn unmissverständlich auf, sein Verhalten Ihnen gegenüber zu unterlassen und kündigen Sie rechtliche Schritte an.

Fragen Sie ein unverbindliches Angebot bei My-Detektei an. Unsere vertrauenswürdigen Detektive können Ihnen Beratung und Schutz bei Drohungen bieten.