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Drohbriefe oder anonyme Briefe – Was jetzt?


Haben Sie Drohbriefe oder sonstige anonyme Post bekommen? Wir stellen Ihnen die nächsten Schritte vor, wie Sie reagieren sollten und wie man den Absender ausfindig machen kann.

Drohbriefe oder anonyme Briefe – was jetzt?

Oft stecken gescheiterte Partnerschaften, gemeinsame Kinder oder Schulden hinter den Briefen. Einstige gute Beziehungen gehen in die Brüche und enden mit Stalking, Bedrohung oder Erpressung. Das äußert sich dann unter anderem in anonymen Briefen oder Anrufen, die immer wieder abgebrochen werden.

Anonyme Briefe – die nächsten Schritte

Damit man die anonymen oder sogar bedrohlichen Briefe los wird, empfehlen wir diese Schritte (Achtung, bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir keinen Rechtsbeistand ersetzen können).

Schritt 1

Holen Sie sich Unterstützung!

Sollte der Inhalt bedenklich sein, bspw. eine Drohung enthalten, sollte umgehend die Polizei eingeschaltet werden. Gemeinsam können möglicherweise weitere Anhaltspunkte über den Absender ermittelt werden. Bitte fassen Sie daher den Drohbrief nicht mehr an, um keine Spuren zu zerstören.

Durch spezielle Untersuchungsmethoden kann Auskunft über Herkunft und Identität des Absenders bzw. des Schreibens gewonnen werden. Idealerweise lassen sich Rückschlüsse ziehen, die Polizei findet den Absender und kann entsprechende Schritte unternehmen.

  • Besteht akute Gefahr? Wählen Sie den Notruf, Rufnummer: 110.
  • Werden Sie bedroht? Dann suchen Sie umgehend eine Polizeistelle in Ihrer Nähe auf.
  • Suchen Sie die nächste Polizeistelle? Am besten finden Sie etwas über Google, ersetzen Sie dabei den Ort durch Ihren Wohnort: Zur Google Suche .

Schritt 2

Und wenn weitere Briefe kommen?

Falls es jedoch dazu kommt, dass weitere Briefe ankommen und die Polizei keinen Absender ermitteln kann, muss man sich darauf einstellen, dass es eine längere Sache werden kann.

Ein Privatdetektiv kann in diesem Fall weitere Ermittlungen unternehmen und den Kreis der Verdächtigen möglicherweise eingrenzen. Zudem kann das Detektivbüro Personenschutz leisten.

Schritt 3

Sicherheit zu Hause!

Damit man sich in den eigenen vier Wänden wieder sicher fühlt, lassen sich durch unterschiedliche Installationen Abhilfe schaffen. Durch Videoüberwachung kann der Briefkasten überwacht werden sowie sensible Bereiche des Hauses.

Möglich sind des weiteren Sicherheitsglas und -schlösser, Alarmanlage, Hand-Alarmgeräte und Waffen zur Selbstverteidigung.

Wenn man sich in einer Situation befindet, in der man mit anonymen Drohbriefen konfrontiert ist, stellt man sich zwangsläufig die Frage, wie kommt man dem Absender auf die Schliche?

Wie kommt man dem Absender auf die Spur?

Bei anonymen Drohbriefen halten die Absender ihre Identität versteckt Vincent Diamante / Wikipedia

Die Polizei oder spezialisierte Anbieter können durch weitere Ermittlungsverfahren Spuren ausfindig machen. Ziel ist die Rückverfolgung des Briefs oder Auskünfte über die Identität des Absenders zu erlangen. Aber auch der Empfänger des Briefes sollte sich nochmal Gedanken machen, wer hinter dem Absender stecken könnte.

Persönliche Feinde

Sie sollte sich Gedanken machen, wer eine Drohungen oder Erpressung an Sie adressieren sollte. Oft will der Absender früher oder später, dass der Empfänger weiß wer dahinter steckt.

In den eigenen Reihen

Oft finden sich die Absender im (ehemals) engen privaten Umfeld. Eine gescheiterte Beziehung oder Streit über das Sorgerecht sind oft Anlass für Frust. Getrieben von Frust und Wut äußert sich das dann in Drohbriefen und Anrufen.

Von Freunden zu Feinden

Gibt es möglicherweise im Freundes- und Bekanntenkreis jemanden der Ihnen gegenüber nicht gut gesinnt ist?

  • Gab es Affären?
  • Gibt es offene Schulen?

Unter Kollegen

Auch in der Arbeit gibt es oft Machkämpfe und weniger schöne Auseinandersetzungen. Möglicherweise ist jemand scharf auf eine bestimmte Position und kämpft dafür mit allen Mitteln.

Oder ein ehemaliger Geschäftspartner sieht noch Klärungsbedarf hinsichtlich einer gemeinsamen Unternehmung?

Der Zusteller

Zunächst einmal muss unterschieden werden, wer den anonymen Brief zugestellt hat. Dafür in Frage kommen die Deutsche Post, Lieferdienst (bspw. DHL) oder eine Wurfsendung durch einen unbekannten Dritten.

Poststempel

Ein Brief, der durch die Deutsche Post zugestellt wird, landet im Briefkasten. Auf dem Brief befindet sich über der Briefmarke einen Poststempel, die Ortsangabe befindet sich im Kreis. Dort sind Datum und Postleitzahl des Briefzentrums vermerkt, wo der Brief aufgegeben wurde.

Bitte beachten Sie, oft ist das nur das zuständige Briefzentrum und nicht die Postfiliale um die Ecke des Versenders. Eine Rückverfolgung des Absenders ist bis auf weiteres nicht möglich. Lediglich durch größeren Aufwand lässt sich möglicherweise eine Spur finden, beispielsweise durch Fingerabdrücke.

Lieferdienst Zustellung

Bei einer Lieferung durch Lieferdienste, wie DHL oder UPS, wird das Paket oder andere Post übergeben. Durch Unterzeichnen eines Dokuments oder auf elektronischem Wege wird der Empfang bestätigt. Falls nach mehreren Versuchen niemand anzutreffen ist, wird die Sendung in einer Packstation in der Nähe der Adresse hinterlegt.

Im Briefkasten findet sich dann ein Vermerk auf die Lagerung etc. Das Paket trägt die Informationen vom Absender sowie dem Empfänger.

  • Die Versandbedingungen von DHL besagen, dass der Absender korrekt eingetragen werden muss.
  • Im Anschluss wird das Paket in einer Packstation abgegeben, somit ist also eine Adresse zu finden.
  • Sollte sie frei erfunden sein, sind weitere Schritte notwendig, um den Absender zu ermitteln.

Anonymer Posteinwurf

Wenn man einen anonymen Drohbrief vorfindet, oft auch mit fehlenden Empfängerinformationen, ist der Brief von einer Privatperson eingeworfen worden. In den meisten Fällen steckt nichts dahinter und es sind Schulden eines Freundes, beglichen per Kuvert oder ähnliches.

  • Sollte das Schreiben nichts über die Herkunft aussagen, wird es schwierig Rückschlüsse zu ziehen. Jedoch muss immerhin jemand die Post in den Briefkasten geworfen haben und war somit vor Ort.
  • Möglicherweise lassen sich durch Spuren auf den Briefen Erkenntnisse über den Absender finden (der Brief ging nicht durch die Hände vieler Postboten und trägt im Idealfall den Fingerabdruck des Absenders).
  • Haben Nachbarn den heimlichen Briefboten beobachten können? Es sollte in jedem Fall nachgefragt werden.

Graphologisches Gutachten – Die Handschriftanalyse

Jeder Schreibstil ist einzigartig und sagt viel über den Schreiber aus. Experten können dadurch Rückschlüsse auf den Charakter des Schreibers ziehen.

Analyse

Bei der Analyse werden vor allem die Normabweichungen betrachtet. So wird bei einem handschriftlichen Drohbrief ersichtlich, ob der Schreibstil…:

  • …viele oder wenige Schnörkel aufweist,
  • …eine Neigung in eine bestimmte Richtung zeigt,
  • …einem unregelmäßigen Schriftbild entspricht oder
  • …eher groß oder klein ist.

Auswertung

Nach der Analyse kann ein Experte ableiten, welche Eigenschaften der Ersteller vermutlich innehat. Dadurch kann ausgesagt werden…:

  • …ob der Ersteller ein zielstrebiger Mensch ist,
  • …eine eher umgängliche Person,
  • …ein arroganter Charakter,
  • …oder eine und von sich überzeugte Person ist.

Durch das Graphologische Gutachten lässt sich ein genaueres (psychologisches) Bild vom Absender erstellen.

Der Brief

Das Schriftstück sollte nach dem Empfang und der Feststellung, dass es sich um eine Drohung oder Erpressung handelt, möglichst nicht mehr weiter angefasst werden.

Möglicherweise hat der Ersteller des Drohbriefes Fingerabdrücke oder genetisches Material hinterlassen und man kann ihm so auf die Schliche kommen. Diese Fingerabdruckanalyse kann selbstverständlich nur von der Polizei oder anderen Spezialisten vollzogen werden.

  • Und der Ersteller des Briefs kann nur gefunden werden, falls seine Fingerabdrücke in der Datenbank hinterlegt sind oder er sich im Verdächtigenkreis befindet und seinen Fingerabdruck abgibt oder von der Polizei dazu gezwungen wird.
  • Die Rechtslage: Ein genetischer Fingerabdruck sollte vom Brief genommen werden dürfen, da er im Rahmen einer konkreten Straftat ermittelt wird. Was nicht ohne richterlichen Beschluss erfolgen darf, ist von einer konkreten Person einen Fingerabdruck zu nehmen (oder ohne dessen Kenntnis). Die entsprechenden Gesetztestexte sind hier zu finden: StPO §81a , StPO §81e sowie StPO §81e .

Lässt sich durch das Briefpapier möglicherweise auf die Herkunft schließen? Ein Briefkopf wäre natürlich ein sehr genauer Anhaltspunkt, aber auch falls das genutzte Papier andere Eigenheiten haben sollte man diese nicht aus dem Blick verlieren. Denn die Beschaffenheit der eingesetzten Materialien, Tinte etc. können möglicherweise Rückschlüsse zulassen.

Fazit zu Drohbriefen und anonymer Post

Anonyme Briefe

Bewahren Sie Ruhe und lassen Sie sich nicht unterkriegen! Drohbriefe, Erpressungsversuche und sonstige Einschüchterungsgebärden sollen alle nur eines bewirken, Sie einschüchtern. Wenn man nachgibt wird oft alles noch schlimmer: Die Repressalien nehmen zu, da man sich „nicht zur Wehr setzt“.

In Eigenregie sind die Handlungsalternativen begrenzt, daher sollte man entschieden handeln und die Polizei einschalten. Erst wenn alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft sind und keine Besserung in Sicht ist, gibt es noch private Dienstleister, die für Sie interessant sein können.

Falls Sie Beratung suchen, wie Sie Ihre eigenen 4 Wände absichern, Begleitschutz oder Ähnliches benötigen, können Sie eine Detektei einschalten.