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Sorgerechtsstreit: Sorgerecht & Unterhalt


Der Sorgerechtsstreit ist wohl das traurigste Kapitel einer einstigen Beziehung. Das gemeinsame Sorgerechte ist wohl das Beste für das Kind, aber was wenn man sich nicht mehr „sehen“ kann oder das Kind unter einem Elternteil sogar leidet?

Sorgerechtsstreit: Sorgerecht & Unterhalt

Häufige Reizthemen, die im Sorgerechtsstreit enden sind, das alleinige Sorgerecht, die Unterhaltspflicht, Besuchszeiten oder Sorge um das Wohlbefinden des Kindes. Im Folgenden stellen wir Hintergrundwissen vor.

Zum Sorgerechtsstreit kann es sowohl zwischen miteinander verheirateten als auch zwischen unverheirateten Elternpaaren kommen. In wenigen, extremen Einzelfällen geht die Frage nach der Berechtigung des Sorgerechts von dritten Personen, beispielsweise von Großeltern oder Jugendamtsmitarbeitern, aus.

Wer hat das Sorgerecht?

Das Sorgerecht berechtigt und verpflichtet dazu, Entscheidungen zu treffen, die dem Kindeswohl dienen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Eltern eines Kindes an seinem Wohlergehen interessiert sind. Dennoch kann es zu Meinungsverschiedenheiten über den richtigen Erziehungsstil, über die richtige Gesundheitsvorsorge oder über die passende Ausbildung für das Kind kommen. Sorgerechtsstreitigkeiten eskalieren häufig, wenn Ehen scheitern.

Wer bekommt im Normalfall das Sorgerecht zugewiesen? Weiterlesen...

  • Bei unverheirateten Paaren liegt das alleinige Sorgerecht für das gemeinsame Kind bei der Mutter.
  • Im Normalfall haben verheiratete Eltern das gemeinsame Sorgerecht am gemeinsamen Kind. Auch nach der Scheidung und/oder Trennung bleibt dieses bestehen. Nur in besonderen Fällen kann ein alleiniges Sorgerecht durch das Familiengericht erwirkt werden.
  • Beantragung von alleinigem Sorgerecht bei verheirateten Eltern muss Gründe haben. Das Familiengericht entscheidet immer zum Wohl des Kindes, dazu unten mehr.

Die rechtlichen Grundlagen für den Erhalt, die Übertragung und die Ausübung des Sorgerechts sind in den §§ 1626 – 1698 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgeschrieben. Hier finden Sie eine Auflistung der einzelnen Paragraphen.

Lesen Sie mehr zu den Aufenthaltsbestimmungen ihres kindes - weiterlesen

Aufenthaltsbestimmungen

Bei unverheirateten Eltern ist im Regelfall die Mutter Inhaberin des alleinigen Sorgerechts. Trennen sich Eheleute, stellt sich die Frage, bei welchem Elternteil das gemeinsame Kind zukünftig wohnen soll. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein wichtiger Teilbereich des Sorgerechts, weil es mit der Möglichkeit verbunden ist, die Kontakte des getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten mit dem Kind zu kontrollieren.

  • Beim alleinigen Sorgerecht liegt auch die Bestimmung des Aufenthalts beim Elternteil mit dem Sorgerecht
  • Beim gemeinsamen Sorgerecht müssen Angelegenheit von erheblicher Bedeutung gemeinsam entschieden werden (bspw. Umzug in eine neue Stadt), ansonsten bestimmt jenes Elternteil über den Aufenthalt des Kindes, wo es sich gerade befindet.

Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen

Entgegen weit verbreiteter Ansichten gehört die Verpflichtung, Kindesunterhalt zu zahlen, nicht zu den mit dem elterlichen Sorgerecht in Zusammenhang stehenden Ansprüchen. Die Verpflichtung zur Unterhaltszahlung besteht auch bei vollständigem Verlust des Sorgerechts und des Umgangsrechts mit dem Kind weiter.

Andererseits stellt es einen Missbrauch des Sorgerechts dar, den Umgang mit dem Kind von Unterhaltszahlungen abhängig zu machen.

Wer muss Unterhalt zahlen? Weiterlesen...

Wer muss zahlen?

Im Prinzip muss jeder zahlen. Der Anspruch auf Unterhalt für das Kind entsteht bei dem Elternteil, dem Aufwand und Ausgaben durch die Fürsorge des gemeinsamen Kindes entstehen. Es können jedoch neben dem Unterhalt für das Kind noch weitere Unterhaltsformen zu entrichten sein.

  • Kinder aus einer ehelichen Beziehung haben in der Regel einen Anspruch auf Unterhalt, auch wenn sich die Eltern trennen oder nicht zusammen leben. Insbesondere für Minderjährige gilt: Während der Elternteil, bei dem das Kind lebt, dem Unterhalt durch Pflege und Erziehung nachkommt, muss der andere Elternteil in der Regel den Barunterhalt leisten.
  • Alleinerziehende Eltern, von Kinder aus einer nicht ehelichen Beziehung haben ebenfalls Anspruch auf Unterhalt, dem Betreuungsunterhalt. Jedoch gelten hier andere Fristen und Beitragshöhen.

Wie viel Unterghalt muss gezahlt werden? Weiterlesen...

Zunächst muss das “unterhaltsrelevante” Einkommen festgestellt werden. Dabei werden sämtliche Einnahmen und Vergünstigungen auf das Einkommen angerechnet. Anschließend werden mögliche Verbindlichkeiten abgezogen. Nur wenn für den ehemaligen Ehepartner selbst nicht genügend zum Leben bleibt (bspw. bei einer Privatinsolvenz), wird es mit dem Unterhalt schwierig.

  • Im Normalfall ist das eheliche Elternteil dazu verpflichtet den Unterhalt zu entrichten, die Höhe richtet sich nach den Leitlinien des OLG Düsseldorf, der „Düsseldorfer Tabelle„
  • Bei nicht ehelichen Verbindungen muss ebenfalls Unterhalt entrichtet werden. Die Höhe richtet sich nach dem Lebensstandard des bezuschussten Partners sowie der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsleistenden Partners.

Arten von Unterhalt

  • Unterhalt für das Kind (egal aus welcher Verbindung)
  • Unterhalt für den ehemaligen Ehepartner
  • Unterhalt für andere Verpflichtungen

Gibt es einen gemeinsamen Willen zur Einigung?

Gemeinsames Vorgehen beim Sorgerecht

Bei Unstimmigkeiten über die Ausübung des elterlichen Sorgerechts sollen sich gemeinsam sorgeberechtigte Elternteile zunächst darum bemühen, in Gesprächen eine Einigung zu finden, die dem Wohl des Kindes entspricht.

Haben Sie bereits ein Gespräch mit einem neutralen Vermitter versucht? weiterlesen...

  • Treten bei der Suche nach einer Einigung unüberwindbare Schwierigkeiten auf, bietet das örtlich zuständige Jugendamt die Möglichkeit an, ein fachkundig begleitetes Gespräch auf neutralem Boden zu führen.
  • Ohne Einschaltung des Amtes wäre ein Termin bei einem auf familienrechtliche Fragen spezialisierten Mediator eine gute Möglichkeit, aus eigener Initiative Lösungen zu finden. Voraussetzung für einen Erfolg ist, dass beide Elternteile ernsthaft an einer Einigung interessiert sind.

In einer akuten Trennungssituation fehlt den Beteiligten häufig der Wille zur einvernehmlichen Regelung. Wenn persönliche, aufgrund der Situation negativ ausgerichtete Gefühle und Konkurrenzdenken gegenüber dem anderen Elternteil größer sind als der Wunsch, die beste Regelung für das Kind zu finden, wird die Einschaltung von Rechtsanwälten notwendig und der Fall wird vor Gericht behandelt.

So läuft eine Sorgerechtsstreit vor Gericht ab - weiterlesen...

Sorgerechtsstreit vor Gericht

Der Ablauf einer Verhandlung über das Sorgerecht, ist dabei wie folgt:

  1. Der auf Familienrecht spezialisierte Rechtsanwalt stellt bei dem zuständigen Familiengericht einen Antrag auf Übertragung des elterlichen Sorgerechts für seine Mandantin oder seinen Mandanten.
  2. Das Familiengericht hört alle betroffenen Parteien an. Die Anhörung des minderjährigen Kindes erfolgt in Anwesenheit eines Vertreters des Jugendamtes nur durch den Richter. Eltern und Anwälte sind bei der Anhörung nicht anwesend.
  3. Im Regelfall wird der Familienrichter keine Entscheidung in einem Rechtsstreit über das Sorgerecht treffen, ohne vorher ein familienpsychologisches Gutachten einzuholen.
  4. Der Sachverständige beschäftigt sich vor Erstellung des Gutachtens mit dem Kind, aber auch mit den beiden Elternteilen und dem Umfeld, in dem das Kind zukünftig leben soll.
  5. Das Gericht trifft eine Entscheidung über das Sorgerecht.

Diese Punkte zählen bei der Verhandlung - weiterlesen...

  • Wo ist das Kind aufgewachsen und hat es sein soziales Umfeld.
  • Wie sieht es mit Ihrer Wohnsituation aus, ist sie für ein Kind angemessen? Das bedeutet u.a., ob Ihr Kind der Schulpflicht nachkommen kann oder Ärzte in der Umgebung sind.
  • Können Sie das Kind überhaupt betreuen? Je nach Alter, sind dafür Fähigkeiten im Haushalt gefragt und natürlich freie Zeit.
  • Wie ist es um Ihre Finanzen bestimmt? Können Sie für die Ausgaben, die bei der Erziehung eines Kindes anfallen, aufkommen?
  • Gab es Vorkommnisse in Vergangenheit, die dem Kindeswohl entgegenstehen? Das können zum Beispiel Fälle von Gewalt, Drogenmissbrauch oder sonstige Gesetzeswidrigkeiten sein.

Letztendlich wird das Gericht, nachdem es sich einen Überblick über die Sachlage verschafft hat, eine Entscheidung zum Wohle des Kindes fällen. Die oben genannten Punkte sind dabei nur Zahnräder im Ganzen.

Bevor Sie Gericht gehen, lesen Sie bitte diese Checkliste - weiterlesen...

Der Gerichtsprozess – Checkliste

Bevor Sie einen Sorgerechtsstreit vor Gericht eingehen, sollten Sie diese Checkliste durchgehen.

  • Suchen Sie das Gespräch, noch ein letztes Mal und versuchen Sie die Trennung gemeinsam durchzustehen. In den meisten Fällen leidet das gemeinsame Kind am Stärksten unter dem Sorgerechtsstreit und es gibt am Ende des Tages keine Gewinner.
  • Warum sollten Sie den Prozess gewinnen? Geht es dem Kind bei Ihnen wirklich besser?
  • Auch Ihr ehemaliger Ehepartner wird sich vorbereiten, gibt es etwaige Leichen im Keller, die sich ungünstig auf Sie oderIhren ehemaligen Partner auswirken könnten?
  • Haben Sie notwendige finanzielle Ressourcen für einen Prozess? Falls nicht, können Sie Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Wie sieht es mit dem Unterhalt des Kindes aus, benötigen Sie Unterhaltszahlungen bzw. werden Sie vermutlich künftig welche leisten müssen?
  • Besorgen Sie sich professionelle Hilfe, in Form eines Anwalts für Familienrecht und stellen Sie einen Antrag beim zuständigen Amtsgericht.

Schnelles Eingreifen im Notfall

Sorge um Kind

In Notfällen, in denen das Kind durch Handlungen des Sorgeberechtigten in Gefahr gebracht wird, ist es wichtig, das zuständige Jugendamt unverzüglich über gemachte Beobachtungen zu informieren. Das können Drogen, Gewalt und Missbrauch oder ähnliche schwerwiegende Sachverhalte sein.

Es liegt Notfall vor, was jetzt? weiterlesen...

Die Mitarbeiter des Amtes sind verpflichtet, den Hinweisen nachzugehen, auch wenn sie von unbeteiligten Personen, beispielsweise von Nachbarn, Erziehern oder Ärzten kommen. Sollten tatsächlich Anhaltspunkte für Kindesmisshandlung oder Vernachlässigung erkannt werden, kann das Jugendamt beim Familiengericht einen Eilantrag auf Entziehung des Sorgerechts stellen. Das Sorgerecht kann entweder auf das Amt selbst oder auf geeignete Personen aus der engeren Verwandtschaft übertragen werden.

Ein Rechtsstreit über das Sorgerecht wird in der Regel durch die Notwendigkeit, ein familienpsychologisches Gutachten einzuholen, um mehrere Monate verzögert. Dieses Gutachten ist jedoch unverzichtbar, um, unabhängig vom jeweiligen Vortrag vor Gericht, herauszufinden, wie stabil die Beziehungen des Kindes zu Eltern und Verwandten tatsächlich sind. Nur so kann sichergestellt werden, dass die getroffene Sorgerechtsregelung den Interessen des Kindes wirklich gerecht wird.

Im Rahmen eines Rechtsstreits über das Sorgerecht ist es wichtig, dem Familiengericht einen Überblick über die tatsächlichen Geschehnisse zu ermöglichen. Anhaltspunkte, die dafür sprechen, dass ein Elternteil nicht in der Lage ist, sein Sorgerecht verantwortungsbewusst auszuüben, sind Neigung zu Drogensucht und Alkoholismus, Vernachlässigung des Kindes aufgrund eigener Interessen oder nicht ausreichende Versorgung des Kindes bei Krankheit.

Bei begründeter Sorge

Sollten Siebegründete Sorgen um Ihr Kind haben, Ihr ehemaliger Ehepartner leugnet die Sachverhalte jedoch, können Sie noch einen anderen Weg gehen. Wie oben genannt, sollten Sie Ihre Bedenken unverzüglich an die zuständigen Behörden weitergeben. Die Behörden werden den Sachverhalt prüfen, jedoch kann nur aufgrund von Fakten entschieden werden.

Vor allem wenn der beschuldigte Elternteil den Anschuldigungen widerspricht, empfiehlt es sich, My-Detektei mit der Faktensammlung zu beauftragen. Das „Aushorchen“ des betroffenen Kindes über Erlebnisse mit dem anderen Elternteil dagegen empfiehlt sich weniger, weil es zu neuen seelischen Belastungen führt.