Häufige Reizthemen, die im Sorgerechtsstreit enden sind, das alleinige Sorgerecht, die Unterhaltspflicht, Besuchszeiten oder Sorge um das Wohlbefinden des Kindes. Im Folgenden stellen wir Hintergrundwissen vor.
Zum Sorgerechtsstreit kann es sowohl zwischen miteinander verheirateten als auch zwischen unverheirateten Elternpaaren kommen. In wenigen, extremen Einzelfällen geht die Frage nach der Berechtigung des Sorgerechts von dritten Personen, beispielsweise von Großeltern oder Jugendamtsmitarbeitern, aus.
Das Sorgerecht berechtigt und verpflichtet dazu, Entscheidungen zu treffen, die dem Kindeswohl dienen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Eltern eines Kindes an seinem Wohlergehen interessiert sind. Dennoch kann es zu Meinungsverschiedenheiten über den richtigen Erziehungsstil, über die richtige Gesundheitsvorsorge oder über die passende Ausbildung für das Kind kommen. Sorgerechtsstreitigkeiten eskalieren häufig, wenn Ehen scheitern.
Die rechtlichen Grundlagen für den Erhalt, die Übertragung und die Ausübung des Sorgerechts sind in den §§ 1626 – 1698 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgeschrieben. Hier finden Sie eine Auflistung der einzelnen Paragraphen.
Bei unverheirateten Eltern ist im Regelfall die Mutter Inhaberin des alleinigen Sorgerechts. Trennen sich Eheleute, stellt sich die Frage, bei welchem Elternteil das gemeinsame Kind zukünftig wohnen soll. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein wichtiger Teilbereich des Sorgerechts, weil es mit der Möglichkeit verbunden ist, die Kontakte des getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten mit dem Kind zu kontrollieren.
Entgegen weit verbreiteter Ansichten gehört die Verpflichtung, Kindesunterhalt zu zahlen, nicht zu den mit dem elterlichen Sorgerecht in Zusammenhang stehenden Ansprüchen. Die Verpflichtung zur Unterhaltszahlung besteht auch bei vollständigem Verlust des Sorgerechts und des Umgangsrechts mit dem Kind weiter.
Andererseits stellt es einen Missbrauch des Sorgerechts dar, den Umgang mit dem Kind von Unterhaltszahlungen abhängig zu machen.
Im Prinzip muss jeder zahlen. Der Anspruch auf Unterhalt für das Kind entsteht bei dem Elternteil, dem Aufwand und Ausgaben durch die Fürsorge des gemeinsamen Kindes entstehen. Es können jedoch neben dem Unterhalt für das Kind noch weitere Unterhaltsformen zu entrichten sein.
Zunächst muss das “unterhaltsrelevante” Einkommen festgestellt werden. Dabei werden sämtliche Einnahmen und Vergünstigungen auf das Einkommen angerechnet. Anschließend werden mögliche Verbindlichkeiten abgezogen. Nur wenn für den ehemaligen Ehepartner selbst nicht genügend zum Leben bleibt (bspw. bei einer Privatinsolvenz), wird es mit dem Unterhalt schwierig.
Bei Unstimmigkeiten über die Ausübung des elterlichen Sorgerechts sollen sich gemeinsam sorgeberechtigte Elternteile zunächst darum bemühen, in Gesprächen eine Einigung zu finden, die dem Wohl des Kindes entspricht.
In einer akuten Trennungssituation fehlt den Beteiligten häufig der Wille zur einvernehmlichen Regelung. Wenn persönliche, aufgrund der Situation negativ ausgerichtete Gefühle und Konkurrenzdenken gegenüber dem anderen Elternteil größer sind als der Wunsch, die beste Regelung für das Kind zu finden, wird die Einschaltung von Rechtsanwälten notwendig und der Fall wird vor Gericht behandelt.
Der Ablauf einer Verhandlung über das Sorgerecht, ist dabei wie folgt:
Letztendlich wird das Gericht, nachdem es sich einen Überblick über die Sachlage verschafft hat, eine Entscheidung zum Wohle des Kindes fällen. Die oben genannten Punkte sind dabei nur Zahnräder im Ganzen.
Bevor Sie einen Sorgerechtsstreit vor Gericht eingehen, sollten Sie diese Checkliste durchgehen.
In Notfällen, in denen das Kind durch Handlungen des Sorgeberechtigten in Gefahr gebracht wird, ist es wichtig, das zuständige Jugendamt unverzüglich über gemachte Beobachtungen zu informieren. Das können Drogen, Gewalt und Missbrauch oder ähnliche schwerwiegende Sachverhalte sein.
Die Mitarbeiter des Amtes sind verpflichtet, den Hinweisen nachzugehen, auch wenn sie von unbeteiligten Personen, beispielsweise von Nachbarn, Erziehern oder Ärzten kommen. Sollten tatsächlich
Anhaltspunkte für Kindesmisshandlung oder Vernachlässigung erkannt werden, kann das Jugendamt beim Familiengericht einen Eilantrag auf Entziehung des Sorgerechts stellen. Das Sorgerecht kann entweder auf das Amt selbst oder auf geeignete Personen aus der engeren Verwandtschaft übertragen werden.
Ein Rechtsstreit über das Sorgerecht wird in der Regel durch die Notwendigkeit, ein
familienpsychologisches Gutachten einzuholen, um mehrere Monate verzögert. Dieses Gutachten ist jedoch unverzichtbar, um, unabhängig vom jeweiligen Vortrag vor Gericht, herauszufinden, wie stabil die Beziehungen des Kindes zu Eltern und Verwandten tatsächlich sind. Nur so kann sichergestellt werden, dass die getroffene Sorgerechtsregelung den Interessen des Kindes wirklich gerecht wird.
Im Rahmen eines Rechtsstreits über das Sorgerecht ist es wichtig, dem Familiengericht einen
Überblick über die tatsächlichen Geschehnisse zu ermöglichen. Anhaltspunkte, die dafür sprechen, dass ein Elternteil nicht in der Lage ist, sein Sorgerecht verantwortungsbewusst auszuüben, sind Neigung zu Drogensucht und Alkoholismus, Vernachlässigung des Kindes aufgrund eigener Interessen oder nicht ausreichende Versorgung des Kindes bei Krankheit.
Sollten Siebegründete Sorgen um Ihr Kind haben, Ihr ehemaliger Ehepartner leugnet die Sachverhalte jedoch, können Sie noch einen anderen Weg gehen. Wie oben genannt, sollten Sie Ihre Bedenken unverzüglich an die zuständigen Behörden weitergeben. Die Behörden werden den Sachverhalt prüfen, jedoch kann nur aufgrund von Fakten entschieden werden.
Vor allem wenn der beschuldigte Elternteil den Anschuldigungen widerspricht, empfiehlt es sich, My-Detektei mit der Faktensammlung zu beauftragen. Das „Aushorchen“ des betroffenen Kindes über Erlebnisse mit dem anderen Elternteil dagegen empfiehlt sich weniger, weil es zu neuen seelischen Belastungen führt.