Wenn Sie offene Forderungen haben und diese bislang nicht erfolgreich eintreiben konnten, dann haben Sie die Möglichkeit, eine Lohn- oder Gehaltspfändung zu vollstrecken. Dafür ist es notwendig, den Arbeitgeber Ihres Schuldners zu ermitteln, denn eine Pfändung ohne Erfolg verursacht unnötige Kosten.
Nicht nur Arbeitgeber oder Unternehmen machen von der Arbeitsstellenermittlung Gebrauch. Auch Privatpersonen nehmen diesen Dienst in vielen Fällen in Anspruch. Häufig kommt es vor, dass der ehemalige Lebensgefährte keinen Unterhalt zahlt oder ein Freund seine Schulden nicht begleichen will, obwohl er einer hauptberuflichen Tätigkeit nachgeht.
Auch hier können Sie auf die Hilfe unserer Privatdetektive vertrauen. Unsere privaten Ermittler recherchieren mit gekonnten Methoden und in bewährten Netzwerken nach dem Arbeitgeber der jeweiligen zahlungspflichtigen Person.
Bevor Sie dann in einer gerichtlichen Verhandlung eine Pfändung veranlassen, werden Sie mit allen benötigten Informationen und Daten des Abreitgebers ausgestattet. Diese werden Ihnen von unseren erfolgreichen Privatdetekteien durch ausgiebige Recherche zur Verfügung gestellt.
Die Detektive ermöglichen Ihnen somit die erfolgreiche Realisierung Ihrer Pfändung vor Gericht. Bei der Arbeitsstellenermittlung können Detektivkosten im Rahmen der Zwangsvollstreckung gemäß §91 ZPO erstattungsfähig sein, wenn sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung notwendig waren.
Lassen Sie sich noch heute von unseren privaten Ermittlern beraten und fordern Sie Ihr Recht ein!