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Abrechnungsbetrug

Bei der Abrechnung mit dem Stundenprotokoll wird im Außendienst weitgehend auf Vertrauensbasis gearbeitet. Wird dieses Vertrauen von Mitarbeitern ausgenutzt - etwa durch die Abrechnung von mehr Stunden, Kilometern oder nicht geleisteten Tätigkeiten - als die, die tatsächlich in Rechnung zu stellen wären, stellt dies eine grobe Verletzung des Vertrauens dar. Betrügerische Handlungen solcher Art können dem Unternehmen massiv schaden und sind Grund für eine fristlose Kündigung. Eine solche Illoyalität ist in den meisten Fällen leider nur schwer nachzuweisen. Die Beweislast liegt beim Arbeitgeber - dennoch lohnt es sich, dem nachzugehen. Abrechnungsbetrug ist eine Straftat und keine Kleinigkeit.

Wenn Sie den Verdacht hegen, dass einer Ihrer Mitarbeiter beim Abrechnen betrügt, sollten Sie nicht zögern, einen unserer ausgezeichneten Privatdetektive den fraglichen Mitarbeiter beobachten zu lassen. Sollte sich der Verdacht erhärten, besteht ein Rückzahlungsanspruch. Überdies sind die Kosten für einen Detektiv erstattungsfähig. Informieren Sie sich noch heute bei unseren renommierten Wirtschaftsdetekteien - und vereinbaren Sie Ihren Beratungstermin!

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