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Unlauterer Wettbewerb

Unlauterer Wettbewerb bezeichnet ein sitten- oder wettbewerbswidriges Verhalten im Geschäftsverkehr. Hierbei kann es sich um aggressive Verkaufsmethoden, Verwertung fremder Leistungsergebnisse, Behinderung des Absatzes von Mitbewerbern, Verrat von Geschäftsgeheimnissen, wirtschaftlichem Boykott, ruinöser Konkurrenz und ähnlichem handeln.
Verstöße gegen die Wettbewerbsregeln resultieren in einem Unterlassungs- bzw. Schadensersatzanspruch.

Sollten Sie sich durch unlauteren Wettbewerb beeinträchtigt sehen, empfehlen wir Ihnen, durch einen Detektiv gerichtsverwertbare Beweise sammeln zu lassen. Mit der Durchsetzung einer Unterlassung können Sie in der Regel die Kosten des Detektivs zurückerstattet bekommen. In den meisten Fällen genügt jedoch eine Abmahnung des Übeltäters, da eine gerichtliche Verhandlung negative Aufmerksamkeit nach sich ziehen würde.

Konkurrenz belebt das Geschäft - doch nur solange sich alle Marktteilnehmer an die gesetzlichen Spielregeln halten. Wenn Sie vom wettbewerbswidrigen Verhalten eines Mitbewerbers gehört haben oder gar direkt betroffen sind, sollten Sie nicht zögern, eine unserer renommierten Detekteien zu beauftragen.

Unlauterer Wettbewerb